Mittwoch, 3. Dezember und Donnerstag, 4. Dezember 2025
Congress Centrum Ost
Halle 10.2
Deutz-Mülheimer Straße 51
D-50679 Köln
Tel.: +49 221 821 32 12
1. Tag (03.12.2025): 08:30 - 17:30 Uhr
2. Tag (04.12.2025): 08:30 - 16:30 Uhr


Die A+A ist die weltweit größte und wichtigste Veranstaltung, wenn es um Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit geht.
Gemeinsam mit dem von der Bundesarbeitsgemeinschaft für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (Basi) e.V. durchgeführten und parallel stattfindenden Internationalen Kongress für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin deckt die Fachmesse alle Aspekte einer ganzheitlichen Präventionskultur ab, von betrieblichem Gesundheitsmanagement über den persönlichen Schutz bis hin zu Workplace Design und betrieblichem Sicherheitsmanagement. Darüber hinaus ist die A+A die größte Plattform für Workwear und Corporate Fashion.
https://www.aplusa.de
Hersteller von stationärer und mobiler Brandschutztechnik sowie von Systemen des baulichen Brandschutzes sind Teil der starken bvfa-Gemeinschaft.
Wir schützen die Zukunft.
https://www.bvfa.de

Als führende Organisation für vorbeugenden und abwehrenden technischen Brandschutz
setzen wir uns seit gut 50 Jahren für innovativen und effektiven Brandschutz in
Deutschland ein.
Wir geben dem Brandschutz eine starke Stimme, gestalten mit, weisen Innovationen den Weg und werden über Landesgrenzen hinweg gehört. Voraussetzung ist, dass unsere Mitglieder die entscheidenden Qualitätskriterien erfüllen. Führende Technologieexpertise sowie konstruktive Kommunikation gehören zu den zentralen Säulen unserer Verbandsarbeit. Unsere Mitwirkung auch bei Behörden, Prüf- und Zertifizierungsstellen, Gesetzgebern, Ausschüssen, Instituten sowie Berufsgenossenschaften wird sehr geschätzt. Richtlinien und Normen werden durch uns mit erarbeitet oder durch unsere Beratung konkretisiert.
bei der Mitarbeit in Normungsgremien, national wie international
mit der Teilnahme an Fachmessen und Kongressen
an Vortragsveranstaltungen und Podiumsdiskussionen zu aktuellen Fachthemen
in Kooperationen mit befreundeten Instituten, Verbänden und Organisationen.
Der bvfa bündelt das Wissen seiner Mitglieder und veröffentlicht regelmäßig Publikationen
Positionspapiere, die die Haltung des bvfa und seiner Fachgruppen zu aktuellen Themen und Problemstellungen im vorbeugenden Brandschutz dokumentieren
Merkblätter, auch in Zusammenarbeit mit anderen Verbänden und Institutionen, um den aktuellen Stand im technischen Brandschutz weiterzugeben
Beratungs- und Informationsbroschüren, die praktische Tipps geben und Antworten auf Fragen zum Brandschutz liefern
Der bvfa bringt mit Aktionen zu aktuellen Themen neue Impulse auf die Agenda des Brandschutzes.

Für Betreiber von Brandschutzanlagen stehen aufgrund des EU-weiten Verbots (EU-VO 2025/1988) von PFAS-haltigen Schaumlöschmitteln seit 2025 wichtige Änderungen an. Aus den gesetzlichen Vorgaben ergeben sich folgende Betreiberpflichten und Handlungsempfehlungen:
Für Betreiber von Brandschutzanlagen stehen aufgrund des EU-weiten Verbots (EU VO 2025/1988) von PFAS-haltigen Schaumlöschmitteln seit 2025 wichtige Änderungen an. Aus den gesetzlichen Vorgaben ergeben sich folgende Betreieberpflichten und Handlungsempfehlungen:
PFAS-haltige Feuerlöscher identifizieren: Betreiber müssen umgehend ihren gesamten Bestand an Schaumfeuerlöschern überprüfen, um festzustellen, welche Geräte PFAS-haltige Löschmittel enthalten.
Bereiche bestimmen: Es muss ermittelt werden, in welchen Bereichen polare Flüssigkeiten (z. B. Alkohole, Aceton) gehandhabt werden, da hier spezielle, alkoholbeständige Löschschäume benötigt werden, für die andere Fristen gelten.
Handlungsbedarf ermitteln: Die Betreiber müssen feststellen, ob ihre Geräte umgerüstet oder ausgetauscht werden müssen
Fristen beachten: Ein detaillierter Zeitplan für den Austausch muss erstellt werden, um die gesetzlichen Fristen einzuhalten. Die absolute Obergrenze für den Betrieb aller PFAS-haltigen Löscher ist der 31.
Dezember 2030. Wichtig ist auch, dass ab dem 23. Oktober 2025 keine PFAS-haltigen Produkte mehr in Verkehr gebracht werden dürfen.
Lösungssuche: Betreiber müssen sich um fluorfreie Alternativen kümmern und prüfen, ob ihre bestehenden Geräte (abhängig von Modell und Baujahr) umrüstbar sind oder durch neue ersetzt werden müssen.
Austausch/Umrüstung: Die betroffenen Feuerlöscher und Löschanlagen müssen gegen fluorfreie Alternativen ausgetauscht oder, falls möglich, umgerüstet werden. Ein einfaches Nachfüllen mit fluorfreiem Schaum in ein altes Gerät ist in der Regel nicht möglich.
Fachgerechte Entsorgung: Die ausgetauschten PFAS-haltigen Löschmittel und Altgeräte gelten als Sondermüll und müssen fachgerecht entsorgt werden. Hierbei drohen Kapazitätsengpässe und Haftungsrisiken für die Betreiber, weshalb eine zügige Planung ratsam ist
Haftung und Verantwortung: Betreiber tragen die Verantwortung und haften für die Einhaltung der Vorschriften sowie für mögliche Umweltschäden, die durch den weiteren Einsatz fluorhaltiger Mittel entstehen könnten.
Fachgerechte Entsorgung: Die ausgetauschten PFAS-haltigen Löschmittel und Altgeräte gelten als Sondermüll und müssen fachgerecht entsorgt werden. Hierbei drohen Kapazitätsengpässe und Haftungsrisiken für die Betreiber, weshalb eine zügige Planung ratsam ist
Versicherungsschutz klären: Es ist wichtig zu prüfen, inwiefern Versicherungen künftig die Deckung von Umweltschäden durch PFAS-haltige Löschmittel ausschließen oder alte Löschmittel/Löschanlagen mit hohen Versicherungsprämien zusätzlich belegen.
Dokumentation: Alle Schritte der Umstellung sollten sorgfältig dokumentiert werden, um die Konformität mit der EU-Verordnung nachweisen zu können.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Die Lage ist komplex und Betreiber sind zum sofortigen Handeln gezwungen, um rechtzeitig auf fluorfreie Lösungen umzusteigen, Haftungsrisiken zu minimieren und den Brandschutz weiterhin gesetzeskonform zu gewährleisten.